1. Dezember 2023
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Digitales Leben nach dem Tod: Was passiert mit meinem Google-Account, meinen Apps und Daten?

Sich zu Lebzeiten darüber Gedanken machen, was nach seinem Tod sein soll, dass ist schon nicht jedermanns Sache. Und viel weniger noch denken wir an die digitale Seite unseres Lebens, beziehungsweise daran was mit unseren Androiden und den Daten darauf passiert oder passieren soll. Dieser Artikel klärt darüber auf, welche digitalen Daten sich vererben lassen und welche mit deinem Tod gleichzeitig das Zeitliche segnen.

Ein Kumpel aus meiner Kindheit hatte einen tödlichen Autounfall. Natürlich war er bei Facebook, wie fast jeder heutzutage. Es ist ja auch eine gute Möglichkeit Kontakt zu alten Freunden zu halten. So auch zu mir. Nun wohne und arbeite ich schon lange nicht mehr in meiner alten Heimat. Dementsprechend bekommt man so einiges nicht mit. Was ich jedoch mitbekommen habe ist, dass sein Facebook Profil heute noch existiert und als eine Art digitaler Grabstein weiter genutzt wird. Familie und Freunde besuchen die Seite um zu trauern, Bilder und Postings anzusehen und dem Verstorbenen zu schreiben. Es ist regelmäßig Traffic auf der Seite.

Das alles warf in mir die Frage auf, was passiert mit den ganzen anderen digitalen Aspekten unseres Lebens wenn wir tot sind. Und was passiert konkret mit meinem Smartphone, beziehungsweise vielmehr mit meinem Google-Account und den dort gespeicherten Daten. Googles Apps decken mittlerweile ja fast alle Bereiche unseres digitalen Lebens ab. Und das Handy ist für viele zum privatesten und wichtigsten Gerät geworden. Zu diesen Personen zähle ich mich selbst auch. Unser Account sagt außerdem eine ganze Menge über uns aus: Suchverläufe, Ortsverläufe, Kommentare, Google+ Postings, gespeicherte Orte bei Maps, Bewertungen, Kontakte, Notizen, jede Menge Fotos (bei mir immerhin über 32.000…), Videos und die ganze Musik die man im Laufe der Jahre kauft, oder die Filme. Ich für meinen Teil liebe diese hauseigenen Lösungen und nutze sie ausgiebig.

Der Kontoinaktivität-Manager

Hiermit gibt Google uns ein ganz brauchbares Instrument an die Hand, mit dem schon eine ganze Menge geht. Mit ihm könnt ihr festlegen ob euer Konto gelöscht, eure Daten geteilt werden und ob Gmail eine Abwesenheitsnotiz versendet. Er deckt folgende Dienste ab:

  • +1
  • Blogger
  • Drive
  • Gmail
  • Google Fotos
  • Google Kalender
  • Google Kontakte
  • Google Play Bücher
  • Google Voice
  • Google+ Kreise
  • Google+ Seiten
  • Google+ Stream
  • Hangouts
  • Lesezeichen
  • Profil
  • YouTube
Alles oder nur einiges, diese Auswahl lässt sich von den Angehörigen später nicht mehr ändern
Alles oder nur einiges, diese Auswahl lässt sich von den Angehörigen später nicht mehr ändern

 

Grob gesagt habt ihr die Wahl zwischen komplett löschen oder anderen die Möglichkeit geben etwas herunterzuladen. Das läuft folgendermaßen:

Ihr legt eine Wartefrist in Monaten fest (3/6/9/12/15/18). Ist diese abgelaufen ohne dass ihr euch ein einziges Mal bei einem eurer Dienste angemeldet habt, wird euer Konto als inaktiv eingestuft. Bevor das geschieht werdet ihr vorsichtshalber auch noch einmal 3 Monate vorher per SMS und wahlweise per E-Mail benachrichtigt um den Prozess eventuell aufzuhalten.

Außerdem müsst ihr eine Telefonnummer festlegen, an die Google Benachrichtigungen schicken kann bevor irgendwelche Aktionen an eurem Konto durchgeführt werden. Das dient der Sicherheit. Diese Bestätigung in zwei Schritten kennt man ja auch von Google selbst schon. Sie schützt auf  eine einfache aber sehr effektive Weise euer Konto. Habt ihr davon noch nichts gehört, dann klickt hier.

Im nächsten Schritt kannst du maximal 10 vertrauenswürdige Personen festlegen die benachrichtigt werden sollen dass dein Konto inaktiv ist. Im Anschluss legst du fest, welche Daten mit wem geteilt werden sollen, oder ob es mit der einfachen Nachricht schon getan ist. Zusätzlich musst du die Telefonnummer des Kontakts angeben, denn bevor abgerufen werden kann, muss auch hier ein Bestätigungscode eingegeben werden, der per SMS versendet wird. Ich finde es beruhigend, wie ernst Google den Datenschutz auch in so einem Kontext nimmt, um Missbrauch zu verhindern.

Optional könnt ihr bestimmen ob euer Konto gelöscht wird, nachdem eure Lieben alle Daten heruntergeladen haben.

Auch nach dem Tod im Netz präsent sein oder nicht? Eine schwere Entscheidung die jeder selbst fällen muss und hier kann
Auch nach dem Tod im Netz präsent sein oder nicht? Eine schwere Entscheidung, die jeder selbst fällen muss und hier kann

Was ich sehr praktisch und auch etwas bewegend fand war, dass ihr in die E-Mail die euren Vertrauenspersonen geschickt wird einen Betreff und eine persönliche Nachricht eintragen könnt. Das eignet sich natürlich hervorragend, um sozusagen nochmal „eine Nachricht aus dem Jenseits“ zu schicken! Hier würden sicherlich ein paar warme Worte und ein Hinweis auf eventuell bestehende Lebensversicherungen oder Ansprüche, die euer Ehepartner nach eurem Tod hat, ganz gut passen. So muss eure Frau nicht das Haus auf links ziehen und den kompletten Garten umgraben um euer Geldversteck zu finden ;)

Aktiviert ihr nun den Manager, könnt ihr sicher sein dass eure Fotos, E-Mails und Dokumente nicht im Daten-Nirwana enden oder bis in alle Ewigkeit auf Googles Servern lagern. Wenn ihr wollt werdet ihr alle drei Monate daran erinnert, dass der Manager aktiviert ist.

Ich bin nicht tot, aber…

Solltet ihr in der umgekehrten Situation sein und müsst euch um das Konto eines Verstorbenen kümmern, hält Google ein Kontaktformular für euch parat.

Bei allen hier angebotenen Optionen geht Google auch auf Nummer sicher und ihr müsst euch ausweisen. Das geschieht mit eurem eingescannten amtlichen Führerschein oder Personalausweis sowie einer Kopie der Sterbeurkunde des verstorbenen Nutzers.

Wenn man dem ganzen noch eine persönliche Note geben möchte oder zum Beispiel auch für andere Lebensbereiche ein paar detaillierte Anweisungen hinterlegen möchte, kann man Drive ganz gut dafür benutzen. Der Onlinespeicher wird ja vom Kontoinaktivität-Manager mit abgedeckt. Warum also hier nicht einen eigenen Ordner für den Fall der Fälle anlegen. Sinnvollerweise sollte man den Zeitraum bis der Manager aktiviert wird dann nicht zu lang wählen. Die kürzeste Einstellung wäre 3 Monate. Legt man hier nun wirklich sensible Daten ab, was bei diesem Hintergrund ja durchaus möglich ist, empfehlen wir euch diese Daten zu verschlüsseln. Wie das geht, und andere praktische Tipps für Google Drive lest ihr hier.

Wer hier wirklich sensible Daten hochlädt kann sie mit Boxcryptor verschlüsseln
Wer hier wirklich sensible Daten hochlädt kann sie mit Boxcryptor verschlüsseln

Auch ein Hinweis für eure Lieben in der ausgelösten E-Mail, das so ein Ordner existiert und darin wichtige Daten sind, würde sicherlich hilfreich für eure Frau und/oder die Angehörigen sein.

Und was ist mit meiner Musik?

Google Play Musik ist für mich und viele andere der Musikdienst der Wahl. Das Angebot ist riesig und es gibt immer wieder echt gute und günstige Musik im Angebot. Einmal im Jahr zu Weihnachten und Silvester kann man auch mal abonnieren um die Auswahl für die Playlist an der Festtafel etwas zu erweitern. Außerdem konnte ich zu Beginn alle meine schon vorhandenen Titel hochladen und sie bequem und kostenlos zwischen all meinen Geräten synchronisieren lassen. Und das sind immerhin knapp 6500 Titel.

Im Kontoinaktivität-Manager taucht Google Play Musik jedoch nicht auf. Wie kommen meine Angehörigen denn an meine mühsam aufgebaute Musiksammlung? Das stellt ja auch einen gewissen monetären Wert dar, von dem emotionalen mal abgesehen, wenn der Sohnemann Papas Musiksammlung erbt.

Nun kann man das natürlich so machen, dass man sich bei Google gekaufte Musik zur Sicherheit einmal herunterlädt und auf eine externe Festplatte sichert. Würde ich grundsätzlich immer empfehlen, so eine Vorgehensweise des „lokalen Backups des digitalen Backups“. Aber prinzipiell muss es doch da auch eine Lösung geben.

Deshalb habe ich mal zu diesem Thema bei Google Deutschland angefragt und, keine Antwort erhalten. Der nette telefonische Support kannte leider in drei von drei Fällen den Kontoinaktivität-Manager nicht, und hat mir dann schriftlich eine offensichtlich falsche Antwort gegeben. Einmal wurde mir geraten halt meinen Angehörigen das Passwort aufzuschreiben um „auf Nummer sicher zu gehen dass es mit der Musik auch klappt“. Nun gut. Passwort weitergeben finde ich jetzt nicht die eleganteste Lösung, mache es aber trotzdem selbst schon seit Jahren. Einfach aus dem Grund weil ich mir die Biester nie merken kann und ich sie mir deshalb in ein kleines Büchlein eintrage, von dem meine Frau natürlich weiß wo es liegt. Das Ganze ist jetzt nicht Googles Schuld, es ist vielmehr eine Gesetzeslage an der man nun mal nicht rütteln kann.

Auszug aus den Google Play Nutzungsbedingungen (Stand 09.06.2015):

Veräußerung, Verteilung oder Übertragung an Dritte. Sie dürfen Inhalte nicht ohne Autorisierung veräußern, vermieten, verpachten, weiterverteilen oder ändern, öffentlich senden, übermitteln oder zugänglich machen. Ihre Nutzungsrechte können an Dritte weder unterlizenziert, (im Wege der Rechtsnachfolge) übertragen oder abgetreten werden. Dazu gehören auch alle Downloads von Inhalten, die Sie über Google Play erhalten. Die Nutzung eines Tools oder einer Funktion, das/die als autorisierter Teil von Google Play zur Verfügung gestellt wird (z.B. „Empfehlungen in sozialen Netzwerken“) steht dieser Bestimmung nicht entgegen, sofern Sie das Tool/die Funktion exakt in der von Google angegebenen und zugelassenen Art und Weise verwenden.

Wie bei allen anderen Anbietern von digitaler Musik, ist es, wenn man sich mal die AGB’s anschaut, auch bei Google Play Musik so, dass man im Prinzip nur das Recht erwirbt die Musik auf seinen Geräten zu nutzen. Sie ist nicht dafür bestimmt an Dritte weitergegeben zu werden. Und genau das ist auch der Grund warum Play Music, Play Movies und auch der Play Store mit den gekauften Apps nicht im Manager aufgeführt sind. Es ist schlicht nicht erlaubt sie zu vererben. Der kleine aber feine Unterschied ist, dass diese Musik sich nur bei euch im Besitz findet, ihr seid nicht Eigentümer.

Die gekaufte Musik ist aber nicht das Problem, die könnt ihr ja problemlos auf einer Festplatte zu Hause sichern. Das ist ja von Google so vorgesehen und ohne weiteres machbar. Ihr könnt jedes Album über den Browser zweimal als Zip-Datei herunterladen und müsst sie dann eben noch entpacken. Im Music Manager könnt ihr das unbegrenzt tun.

Online gekaufte Musik sichert ihr am besten auch lokal
Online gekaufte Musik sichert ihr am besten auch lokal

Bei den Apps hingegen ist das Ganze nicht so einfach. Hier ist es von Google’s beziehungsweise der Seite der App Entwickler her nicht vorgesehen sie in einer anderen Art und Weise zu nutzen, als das ihr sie aus dem Play Store bezieht und auf euren persönlichen Geräten selbst nutzt. Mit euren Handys hingegen könnt ihr natürlich machen was ihr wollt. Das bedeutet wenn ihr Apps auf euren Geräten sichert, euch sozusagen eine „Sicherungskopie“ anlegt, ist das Okay. Dafür eignet sich die App Rom Toolbox Pro sehr gut.

Mit ihr könnt Ihr ganz einfach Apk’s extrahieren und speichern. Hierfür benötigt ihr allerdings Root, mit dem ihr dann jedoch die Garantieansprüche für euer Handy verliert.

Aber das verschieben und kopieren dieser Dateien auf ein Zweitgerät ist dann schon der erste Schritt in die Illegalität. Und das „vererben“ dieser Apk’s an Dritte, also eure Angehörigen, ist gemäß Urheberrecht verboten. Denn diese haben das Recht die App zu nutzen nie selbsttätig erworben.

Auch bei den Filmen erwirbt man nur das Recht sie auf die von Google vorgesehene Art und Weise zu schauen und zu verwenden. Ihr könnt sie nur zur offline Wiedergabe auf mobile Geräte oder Chromebooks herunterladen. Auf PC oder Laptop hingegen geht es nicht. Die Filme zu vererben geht, auf eine von Google vorgesehene Weise, aktuell ebenfalls nicht. Hier führt aktuell kein Weg an DVDs oder Bluray-Scheiben vorbei, wenn dieser Aspekt wichtig ist.

An dieser Stelle vielen Dank an unser Redaktionsmitglied Benjamin Mamerow für die Klärung der rechtlichen Aspekte dieses Themas.

Fazit

Google nimmt das Thema „digitales Erbe“ sehr ernst und bietet schon länger eine brauchbare Lösung an, mit der Nutzer bestimmen können, was mit den digitalen Spuren die man so im Google Universum hinterlässt, nach dem Tod geschehen soll. Das Ganze ist durchdacht und lässt sich auch außerordentlich leicht bedienen, man muss den Manager allerdings erstmal finden. Viele kennen ihn bis dato gar nicht, den Google-Support iinbegriffen…

Um eure Musiksammlung hingegen müsst ihr euch selbst kümmern. Im Play Store erworbene Filme und Apps lassen sich hingegen nicht vererben. Das hat mit der digitalen Rechteverwaltung und wie sie momentan geregelt ist zu tun.

Mit Google Drive und etwas Fantasie gibt es eine einfache Möglichkeit, seinen Hinterbliebenen detaillierte Anweisungen oder einfach nur eine kleine Freude zukommen zu lassen.

Alles in allem finde ich, dass Google hier gut abschneidet. Was meint ihr dazu? Insbesondere die digitale Rechteverwaltung in Bezug auf eure erworbenen Apps und Filme, passt das so für euch?

Dennis Stöckmann
Dennis Stöckmann
Blogger aus Bremerhaven - im Sommer: Grillen!

1 Kommentar

  1. interessantes Thema !
    bei mir sind viele photos und videos von hübschen Frauen über 20 Jahre lang gespeichert:) :) sehr viele nackedei photos ;)
    wenn das meine frau wüsste aj aj aj…dann wäre ich jetzt schon im jenseits :-D
    Besser so einstellen das alles gelöscht wird bevor Sie mich im Jenseits wieder suchen kommt 😂

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