22. September 2023
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Urheberrechtsreform – Abstimmung im EU-Parlament steht heute an

Heute stimmt das EU-Parlament in Straßburg über die Urheberrechtsreform und damit über die Artikel 15 (vormals 11) und 17 (vormals 13) ab. Ein Ergebnis wird zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr erwartet.

Urheberrechtsreform – Abstimmung im EU-Parlament steht heute an

Schon seit einiger Zeit regt sich Widerstand gegen die Artikel 15 (vormals 11), das Leistungsschutzrecht und Artikel 17 (ehemals 13), den Uploadfilter. Auch wenn viele denken, dass uns diese Abstimmung nichts angeht – sie geht uns alle etwas an. Die Abstimmung begann heute morgen um 9 Uhr. Die Abgeordneten geben ihre Meinung zur Reform kund. Um 12.30 Uhr beginnen die Abstimmungen, ob die Reform komplett gestoppt wird, über die Änderungsanträge an den Artikeln 15/11 und 17/13 und über die komplette Reform. Hier geht es zum Live-Stream.

Worum geht es bei der Urheberrechtsreform?

Das Urheberrecht ist eine elementare Grundlage für den Betrieb einer Webseite. Die EU-Urheberrechtsreform soll den Urhebern von verwendeten Medien eine bessere Vergütung sichern.

In Artikel 17 (ehemals 13) geht es um die Verwendung von Inhalten im Internet. Alle großen Plattformen, wie zum Beispiel YouTube/Google oder Facebook, müssten jeden hochgeladenen Inhalt noch vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen prüfen. Das kann bei dieser Masse an Daten nicht manuell passieren, sondern nur automatisiert mit einem sogenannten Uploadfilter. Damit müsste aber ein Algorythmus festgelegt werden, der die Inhalte durchsucht und aussortiert. Damit wird dann der komplette Inhalt „über einen Kamm geschoren“ und viele Inhalte zensiert.

Als Beispiel: Das Musikvideo zu Despacito enthält mehrere Urheberrechte, von der Tonaufnahme bis zum Veröffentlichungsrecht. YouTube hat mit mehreren Organisationen Vereinbarungen zur Lizensierung und Bezahlung des Videos getroffen. Trotzdem sind einige der Rechtsinhaber unbekannt. Diese unbekannten Rechtsinhaber bedeuten eine Blockierung des eigentlich sehr erfolgreichen Videos, um eine Haftung nach Artikel 13/17 zu vermeiden. Und multipliziert man dieses eine Video mit den vielen Millionen anderen dürfte klar sein, dass kein Anbieter ein solches finanzielles Risiko eingehen möchte. YouTube Ade.

In Artikel 15 (ehemals 11) geht es um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google müssten Geld an die Verlage zahlen, damit deren Nachrichten bei den Suchmaschinen angezeigt werden. Google jedoch wird kein Geld zahlen. Daher könnte es passieren, dass eine Google Suchseite demnächst so aussieht:

Urheberrecht 1 | Android-User.de
(Bildquelle: Google/Searchengineland)

Die Urheberrechtsreform soll zwar die eigenen Werke schützen, jedoch lässt sich dieser Schutz mit dem bisherigen Entwurf der Urheberrechtsreform so im Internet nicht umsetzen.

Sarah Lindow-Zechmeister
Sarah Lindow-Zechmeister
Android-Fan der ersten Stunde, Pixel Fan Girl und neben Themen rund um Android teste ich liebend gerne smarte Produkte und andere Gadgets.

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