Die Masche mit den versteckten Kosten und Abo-Fallen ist ein alter Hut. Noch vor wenigen Jahren war das bevorzugte Feld dieser Abzock-Methode neben diversen Erotik-Angeboten der Klingeltonverkauf. Der Anbieter rechnete dabei die Kosten für den Dienst über die Mobilfunkrechnung des Kunden ab. In den letzten Jahren haben sich zwar die Gesetze verbessert, aber auch die Methoden der Abzocker. Es gibt aber eine recht einfache und schmerzfreie Möglichkeit, diese Gefahr auszuschalten: die Drittanbietersperre.
Für kostenpflichtige Inhalte gibt es eine Vielzahl an Bezahlsystemen. Neben den vielen modernen Systemen gibt es auch noch das so genannte WAP-Billing (nicht zu verwechseln mit dem Bezahlen über Premium-SMS), über das sich viele Handy-Nutzer nicht im Klaren sind. Es wurde von einigen Providern sogar als die Lösung für mobiles Bezahlen angesehen.
Um dem Kunden eine einfache Zahlmöglichkeit für kostenpflichtigen Inhalte zu bieten, können beispielsweise Klingeltöne, Spiele, Apps, aber auch Tickets über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Das ist praktisch, birgt jedoch ein großes Gefahrenpotential: Viele Kunden prüfen ihre Mobilfunkrechnung nicht einmal monatlich, und so können sich hohe Kosten ansammeln. Dieses „versteckte“ Bezahlsystem wird deshalb leider gerne auch von kriminellen Kräften genutzt. Während man früher noch aktiv eine SMS schreiben musste, um den Dienst anzufordern, sind die Methoden heute sehr viel tückischer. Auf Websites werden Werbebanner geschaltet, die den Nutzer beim Anklicken in eine Abo-Falle locken können. Falls diese Links unsichtbar über die Seite gelegt werden, kann in ganz seltenen Fällen sogar schon die normale Nutzung einer Website die Falle zuschnappen lassen. Aber auch Apps, die durch die Kontrollen des Play Store schlüpfen, können sich negativ auf die Mobilfunkrechnung auswirken.
In der Vergangenheit wurde diese mobile Bezahlfunktion oft unwissentlich genutzt. Um den Kunden vor ungewollten Kosten zu schützen, greift die Gesetzgebung mit der sogenannten „Drittanbietersperre“ ein. Dieser Kundenschutz ist in §45d Abs. 3 Telekommunikationsgesetz formuliert:
„Der Teilnehmer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste und von dem Anbieter des Anschlusses an das öffentliche Mobilfunknetz verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.“
Als „Drittanbieter“ werden alle kostenpflichtigen Dienste bezeichnet, die nicht vom Mobilfunkdienst angeboten, aber über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Beispiele für solche Dienste sind die „klassischen“ Klingeltöne, Musik, Apps, aber auch Ticketshops oder der Google Play Store.
Laut Gesetz muss jeder Mobilfunkanbieter seinen Kunden die Drittanbietersperre ermöglichen. Die Sperre ist allerdings nicht als Standardeinstellung aktiviert, sondern muss vom Kunden eingerichtet/verlangt werden. Wenn du sie also nicht aktiv anforderst, ist sie mit ziemlicher Sicherheit ausgeschaltet! Die verschiedenen Firmen haben dabei keine einheitliche Vorgehensweise und auch die Art der Sperre kann abhängig vom Anbieter angepasst werden. Deshalb sind hier die Verfahren der größten Mobilfunkanbieter zusammengefasst.
o2
Der Mobilfunkanbieter o2 ermöglicht die Drittanbietersperre über die 02-Business-Hotline: Telefonnummer 0800 33 999 33 oder Faxnummer 0800 33 888 34. Dabei werden dem Kunden verschiedene Stufen angeboten:
- Sperre aller Dienste: Hierbei werden nicht nur Drittanbieter-Dienste gesperrt, sondern auch 02-Dienste, die zusätzliche Kosten verursachen.
- Sperre von Drittanbietern: Nur Drittanbieter-Dienste werden gesperrt.
- Sperre von Drittanbietern OHNE mpass: Bei dieser Variante werden Drittanbieter-Dienste gesperrt, wobei aber der Service mpass weiterhin verfügbar ist. Mit mpass ist es möglich, beim „offline“-Einkauf an NFC-Terminals mit dem Handy zu bezahlen.
Die Sperrung aller Dienste ist besonders bei Mobilfunkverträgen von Kindern sehr sinnvoll, da jegliche Kosten neben dem Mobilfunkverkehr verhindert werden. Weitere Informationen gibt es auf der o2-Webseite und beim o2-Kundendienst.
E-Plus
Um die Drittanbietersperre unter E-Plus einzurichten, bietet sich das Kundenportal „Mein E-Plus“ an. Dieser Link führt direkt zur Drittanbietersperre von E-Plus. Der Dienst hat die Drittanbieter in Kategorien eingeteilt. Dadurch kann man entweder eine Vollsperre einrichten, die jegliche kostenpflichtigen „Fremd“-Dienste sperrt oder die Sperre auf bestimmte Bereiche beschränken:
- Abo: Umfasst alle Dienste mit periodischen Abbuchungen
- Information/Unterhaltung: Dienste für Freizeit-Aktivitäten wie beispielsweise Gewinnspiele oder „Stiftung Warentest“-Berichte
- Ticketing: Dienste für Tickets wie beispielsweise den öffentlichen Nachverkehr
- Spende: Beinhaltet beispielsweise Zahlungen an karitative Einrichtungen oder Spendenaktionen
- Adult: Zahlungspflichtige Erwachsenendienste wie Erotik
- Apps/Software: Zahlungen von Smartphone-Anwendungen, dazu gehören auch Apps aus dem Google Play Store.
Vodafone
Vodafone bietet Kunden eine Übersicht über Einzelkäufe und Abos im Portal MeinVodafone unter www.vodafone.de. Die Informationen sind unter „MeinMobilfunk“ | „Rechnung“ | „Mobiles Bezahlen“ | „Mobile Zahlungen“ zu finden. Beim Sperren der Dienste kann der Kunde wählen, ob er nur Abos oder Abos und Einzelkäufe sperren möchte, eine Freischaltung des Play Stores ist bei Vodafone nicht möglich/nötig. Vodafone bietet das Bezahlen über die Mobilfunkrechnung bei Google Play seit November 2013 nicht mehr an. Weitere Informationen gibt es auf hilfe.vodafone.de
T-Mobile
Um die Drittanbietersperre bei der Telekom einzurichten, kann man entweder das Kundencenter oder den telefonischen Service mit der Kurzwahl 2022 (vom Handy aus) nutzen. Die Telekom teilt die Drittanbieter in Kategorien ein, die individuell gesperrt werden können:
- Business-Dienste: „Nützliche“ Dienste, wie Nachrichten, Wetter, Ticketing-Programme (DB)
- Consumer-Dienste: Freizeitorientierte Dienste, wie Spiele und Chats
- Adult-Dienste: Unterscheidung zwischen 16+ und 18+ Inhalten, umfasst beispielsweise erotische Dienste
Auch hier gibt es keine Möglichkeit, alles außer Käufen im Play Store zu sperren. Bei einer Drittanbietersperre ist das Kaufen von Apps über die Telefonrechnung also nicht mehr möglich. Weitere Informationen liefert die entsprechende FAQ-Sektion auf der T-Mobile-Webseite.
Congstar, 1&1, Tchibo & Co.
Jeder Provider muss per Gesetz eine Drittanbietersperre anbieten. Wenn die Hotline keine Ahnung hat, einfach mal auf der Telefonrechnung nach den Kontaktdaten suchen oder Online nach „Provider Kundencenter“ googlen. Verlasse dich nicht auf E-Mails, sondern rufe beim Service-Center an, falls es kein Online-Formular gibt!
Anrufen, wenn kein Online-Formular vorhanden! Es lohnt sich in jedem Fall, beim Provider anzurufen, um die entsprechenden Dienste zu sperren und um eine schriftliche Bestätigung zu bitten. Die Gespräche werden zwar aufgezeichnet, aber nur durch eine schriftliche Bestätigung, dass der Dienst aktiviert wurde, ist man auf der ganz sicheren Seite! Das gilt für alle Provider, die nicht über ein entsprechendes Online-Formular verfügen, also auch alle „Kleinen“, die wir hier nicht separat aufführen.
Welche Folgen hat die Sperre?
Je nach Beschreibung des Mobilfunkanbieters werden Drittanbieter gesperrt. Dies betrifft also nicht nur unseriöse Abzock-Methoden, sondern jegliche Dienste neben dem eigenen Mobilfunkanbieter. Falls man also beispielsweise die digitalen Fahrkarten der App des öffentlichen Nahverkehrs nutzt und über die Mobilfunkrechnung zahlt, darf man die Drittanbietersperre für das Ticketing nicht einrichten oder muss – falls möglich – die Sperre auf Kategorien beschränken. Mit aktiver Sperre wäre die Zahlung über die Mobilfunkrechnung für diese App unumgänglich gesperrt.
Auch im Google Play Store ermöglichen manche Mobilfunkanbieter die Zahlung über die monatliche Rechnung. Falls der Dienst nicht eine eigene Kategorie für Apps anbietet, gibt es keine Möglichkeit, die Sperrung dieser Zahlmethode im Play Store zu verhindern. Google ist aus Sicht des Mobilfunkanbieters ein Drittanbieter und muss somit entsprechend dem Gesetz gesperrt werden. Bezieht man die Sperre nicht auf Apps, wie es beispielsweise E-Plus anbietet, besteht weiterhin die Gefahr, dass schadhafte Apps Kosten verursachen. Dieses Risiko ist aber deutlich geringer, als bei einer typischen Abofalle via Reklame auf diversen Webseiten.
Die Sperre hat keine Mindestlaufzeit und kann bei Bedarf jederzeit geändert werden. Die Bearbeitung nimmt allerdings unter Umständen etwas Zeit in Anspruch. Das Einrichten und Aufheben der Sperre ist in jedem Fall gratis! Falls du beim gleichen Provider auch den DSL-/Festnetz-Anschluss hast, dann erledige auch gleich das Sperren von Premium-Nummern für das Festnetz.
Fazit
Die Einrichtung der Drittanbietersperre dauert nur wenige Minuten und schützt vor ungewünschten Überraschungen. Wer keinen Apps über den Play Store per Mobilfunkrechnung bezahlt und auch nicht via NFC oder anderen Diensten über die Telefonrechnung bezahlt, sollte sie deshalb einrichten lassen. Falls die Zahlung über die Mobilfunkrechnung genutzt wird, sollten zumindest die nicht genutzten Dienst-Kategorien gesperrt werden – soweit der Anbieter diese Option ermöglicht. Andernfalls bleibt nur der Rat, die Mobilfunkrechnung im Blick zu behalten und nicht leichtgläubig jeden Online-Dienst zu benutzen.