19. September 2023
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Unitymedia darf Kundenrouter ohne Zustimmung als Hotspot öffnen

Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia hatte im Sommer 2016 mit dem Aufbau eines Hotspot-Netzes (WiFiSpot) auf den Routern seiner Kunden begonnen. Dabei stellt der der WLAN-Router des Kunden einen zweiten, öffentlichen Netzzugang, welcher unabhängig vom privaten WLAN des Kunden ist, bereit. Um dieses Hotspot-Netz möglichst schnell auszubauen entschied sich Unitymedia für ein “Opt out”-Verfahren. Das heißt, die öffentlichen WLAN-Zugänge sind auf den Routern der Kunden standardmäßig aktiviert. Dagegen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt.

Das Landgericht Köln teilte die Position der Verbraucherzentrale, nach der der Kunde der Hotspot-Nutzung seines Routers ausdrücklich zustimmen müsse. Nun hat jedoch der 6. Zivilsenat des OLG Köln am Freitag entschieden, dass es den Kunden zuzumuten ist, dass Unitymedia deren Router als Hotspots verwenden darf. Eine Zustimmung der Kunden (“Opt in”) ist nicht erforderlich. Unitymedia darf also bei seinen Kunden einen Hotspot installieren; allerdings muss der Kunde die Möglichkeit haben, aus diesem System auszusteigen (“Opt out”). Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Das OLG erlaubt es dem Provider die Kundenrouter ohne deren Zustimmung zu öffnen, eigentlich müsste es aber so sein, dass die Kundenrouter erst mit Zustimmung der Kunden für einen Hotspot geöffnet werden dürfen. Sofern das Urteil rechtskräftig wird haben Hersteller und Provider mehr oder weniger freie Bahn und können in Zukunft willkürlich Änderungen ohne Zustimmung des Kunden vornehmen.

Sarah Lindow-Zechmeister
Sarah Lindow-Zechmeister
Android-Fan der ersten Stunde, Pixel Fan Girl und neben Themen rund um Android teste ich liebend gerne smarte Produkte und andere Gadgets.

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