Momentan befinden wir uns in einer Ausnahmesituation. Das Corona Virus beherrscht unser Tun und Handeln. Vor kurzem wurde bekannt, dass das RKI die Handydaten von Telekom-Nutzern in anonymisierter Form übermittelt bekommt, um Bewegungsströme der Bevölkerung zu erfassen, um so zu sehen, ob die Ausgangsbeschränkungen beziehungsweise das Social Distancing Wirkung zeigen. Wer jedoch seine Daten auch in diesem Ausnahmefall nicht übermitteln möchte, der kann der Weitergabe seiner anonymisierten Daten per Opt-Out Verfahren widersprechen. Wie das funktioniert erklären wir in unserem Tipp-Artikel.
Widersprechen der Weitergabe anonymisierter Telefondaten
Aktuell werden die anonymisierten Nutzerdaten für Staumeldungen und derzeit auch für die Bekämpfung der Corona Pandemie genutzt. Mit den Daten werden die Bewegungsmuster der Handynutzer umfassend analysiert. Es gibt jedoch auch (noch nicht spruchreife Überlegungen) für die Nutzung von Standortdaten zur Nachverfolgung für Kontaktpersonen. Dies sowie eine Erkennung und Überwachung infizierter Personen und deren Kontaktpersonen ist derzeit nicht möglich.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gibt auf Twitter bekannt, dass unter den aktuellen Umständen die Weitergabe der Daten „datenschutzrechtlich“ vertretbar sei.
Die Weitergabe von Standortdaten durch die Deutsche Telekom an das Robert-Koch-Institut @rki_de ist in der gewählten Form datenschutzrechtlich vertretbar. Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes.
— Ulrich Kelber (@UlrichKelber) March 18, 2020
Auch die Telekom meldet sich zu Wort und zeigt an, wie die Daten aussehen, welche das RKI momentan zur Verfügung gestellt bekommt.
So sehen die Schwarmdaten der #Telekom aus: Zahlenkolonen oder Dashboard-Darstellung nach dem Prinzip der Wärmebildkamera: „Je röter, desto mehr Menschen“. Solche Daten sind es, die das @rki_de gerade jetzt braucht und die wir für den Kampf gegen #Covid_19 zur Verfügung stellen. pic.twitter.com/KcIQKzPphp
— Deutsche Telekom AG (@deutschetelekom) March 20, 2020
Kelber weist jedoch auch daraufhin, dass eine zuverlässige dauerhafte Anonymisierung der Daten durch den rasanten technischen Fortschritt schwer umsetzbar ist. Nach dem österreichischen Anbieter A1 und der Telekom will nun auch die Telefonica/O2/Base/E-Plus die Daten weitergeben. Um dieser Datenweitergabe zu widersprechen bleibt dir nur der Weg über deinen Telefonanbieter.
Als Telefonica-Kunde rufst du Telefonica.de/Selbst-entscheiden auf. Hier erfolgt die Statusabfrage (Datenweitergabe oder nicht). Du prüfst deinen aktuellen Status, indem du ins Formular deine Mobilfunknummer eingibst und anschließend auf OK klickst. Danach erhältst du ein Passwort per SMS und gibst es ins Formular ein. Dein Status wird sichtbar. Diesen kannst du nun bei Bedarf ändern.
Auch die Telekom bietet natürlich einen Opt-Out Service an. Diesen erreichst du über die URL Opt-Out Service Telekom. Das Verfahren ist dem der Telefonica gleichgestellt.
Mit der Auswertung anonymisierter Daten im Kampf gegen Corona kann eventuell eine schnellere Verbreitung des Virus nachgegangen werden. Aber bleiben die anonymisierten Daten wirklich anonym oder lassen sie sich nicht doch in irgendeiner Form entschlüsseln?
Laut DSGVO ErwG 26 S. 5 gelten die Grundsätze des Datenschutzes nicht für anonyme Informationen, was bedeutet, dass wenn erst einmal anonymisierte Daten vorliegen, das Datenschutzrecht keine Bedeutung mehr hat. Und sollten dann in irgendeiner Form eine Re-Identifizierung der Daten möglich sein, fallen diese so erhaltenen Daten nicht mehr unter die DSGVO und es könnte theoretisch eine zielgerichtete Überwachung erfolgen.
Fazit
Die Weitergabe dieser Daten ist aus Datenschutz- und Privatsphäresicht ein brisantes Thema. Der Zweck der Pandemiebekämpfung ist allerdings ein handfestes Argument, die Bewegungsdaten zur Verfügung zu stellen. Ob man das Opt-Out nutzt, sollte jeder für sich selbst abwägen.