Man bekommt sie oft ziemlich günstig und so ziemlich jeder kann eine erwerben: Drohnen. Oft sind die kleinen Fluggeräte noch mit einer Kamera ausgestattet, um Bilder aus der Luft aufzunehmen. Doch die Zeiten, in denen man Drohnen kaufen und losfliegen konnte, sind seit dem 1. Oktober 2017 passé. Drohnenpiloten benötigen nun einen Kenntnisnachweis, den „Drohnenführerschein“.
Seit dem 1. Oktober 2017 hat sich ja vieles geändert. Die Ehe für alle ist beschlossen, der Hetze im Internet soll stärker nachgegangen werden und für eine Drohne ist nun ein Führerschein Pflicht.
Für Drohnen ab einen Gewicht von 250 Gramm ist nun eine Kennzeichnung vorgeschrieben. Die Gerät müssen dann mit einer feuerfesten Plakette, welche den Namen und die Adresse des Eigentümers enthält, versehen werden. Tritt nämlich ein durch die Drohne verursachter Schadensfall auf ist es so einfach möglich, den Halter zu ermitteln.
Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis, also ein Drohnenführerschein erforderlich. Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz sind automatisch im Besitz dieses Drohnenführerscheins. Alle anderen Drohnenpiloten müssen eine Prüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle absolvieren.
Auch eine Einweisung durch einen Luftsportverein ist möglich. Dieser so erworbene „Führerschein“ gilt dann jedoch nur für Sport- und Freizeitzwecke und nicht für den gewerblichen Einsatz.
Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) wird den neuen Drohnenführerschein anbieten. Kenntnisnachweise können in Kürze bei dem DFS-Tochterunternehmen R. Eisenschmidt GmbH erworben werden.
Weitere Informationen findest du über die Webseite oder in der DrohnenApp der DFS.