Im Streit um die Verwendung eines von Samsung gehaltenen G3-Patents hat ein holländisches Gericht Apple zu einer Schadensersatzzahlung verklagt. Da das Patent unter FRAND-Gesichtspunkten verwendet wurde, kann jedoch kein Verkaufsstop einzelner Apple-Geräte erwirkt werden.
Ein Bezirksgericht in Den Haag stellte fest, dass die iPads der ersten und zweiten Generation, wie auch die iPhones 3G, 3GS und 4, eines von Samsungs 3G-Patenten verletzen.
Apple wird wegen der Verletzung des Patents mit der Nummer EP1188269 zwar Schadensersatz zahlen müssen, da das Patent allerdings unter FRAND-Gesichtspunkten (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) klassifiziert ist, kann Samsung keinen Verkaufsstop der Geräte erwirken.
"Samsung begrüßt die Entscheidung des Gerichts in Den Haag. Sie bestätigt erneut, dass Apple freien Gebrauch von unseren technischen Innovationen macht", sagte ein Unternehmenssprecher. "In Übereinstimmung mit dem Urteil rechnen wir mit einer angemessenen Schadensersatzsumme, die Apple wegen der Patentrechtsverletzung an uns zahlen muss".
Quelle: bgr.com, androidtabletblog.com