28. November 2023
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Root, Custom-ROMs und das liebe Recht

Bei so gut wie jeder Root- oder Modding-Anleitung finden Sie „rechtliche Hinweise“, dass Sie durch das Custom-ROM ihre Garantie und somit den Anspruch auf eine kostenlose Reparatur verloeren würden. Stimmt das wirklich?

Nach dem Kauf hütet man sein neues Handy wie den eigenen Augapfel. Kein Kratzer soll den Anblick trüben, kein Makel soll den Stolz auf das neue Gerät beeinträchtigen. Und sollte doch einmal etwas – trotz sorgfältigen Umgangs – am teuren Androiden kaputt gehen, dann gibt es ja immer noch die Gewährleistungsansprüche im Rahmen eines Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer. Wurde der Schaden nicht von Ihnen durch unsachgemäßen Umgang verursacht, dann haben Sie zwei Jahre lang Anspruch auf Reparatur oder gar ein Austauschgerät.

Doch was ist unsachgemäßer Gebrauch? Zweifelsfrei müssen Sie den Schaden tragen, wenn Sie Ihr Handy fallen lassen und das Display zerbricht. Ein Wackelkontakt der Kopfhörerbuchse kann durchaus von Ihnen verursacht worden sein, eventuell war aber auch eine Lötstelle von Anfang an blind. Aber was ist mit dem Rooten des Handys oder dem Einsatz eines Custom-ROMs wie z.B. CyanogenMod? Geht hier ihr Gewährleistungsanspruch verloren, so wie es viele Root-Anleitungen immer wieder behaupten? Wir versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen.

Gewährleistung

Der Gesetzgeber teilt die Gewährleistung [1] in zwei Phasen auf. Tritt ein Fehler oder Schaden in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auf, dann geht das Gesetz davon aus, dass der Schaden von Anfang an vorhanden ist. Der Verkäufer – und nicht direkt der Hersteller – muss die notwendigen Maßnahmen tragen, das Gerät zu reparieren. Will der Verkäufer die kostenlose Reparatur ablehnen, dann muss er Ihnen nachweisen, dass Sie für den Schaden ursächlich verantwortlich sind.

Abbildung 1: Für diesen Schaden am Display werden wir kaum den Hersteller oder Händler zur Rechnung ziehen können.
Abbildung 1: Für diesen Schaden am Display werden wir kaum den Hersteller oder Händler zur Rechnung ziehen können.

Ist das Display durch einen Sturz des Handys vom Schreibtisch gebrochen, dann wird ihm das ohne weiteres gelingen. Hat die Kopfhörerbuchse einen Wackelkontakt, dann muss der Verkäufer beweisen, dass Sie den Schaden durch etwa übermäßiges Ziehen am Stecker verursacht haben. Geht das Display des Handys nicht mehr an, ohne dass man von außen etwas sieht, wird höchstens ein nachweisbarer Wasserschaden die erfolgreiche Reklamation in Frage stellen.

Nach Ablauf dieser sechs Monate dreht sich die Beweislast im Schadensfall um. Lehnt der Verkäufer die Reparatur ab, müssen nun Sie selber beweisen, dass der Fehler am Gerät von Anfang an bestand. Da dies dem Konsumenten nur schwer gelingt, nehmen Gerichte hier den Verbraucher bei einem Rechtsstreit meistens in Schutz und entscheiden im Zweifel für den Käufer. Wieder müsste aber auch der Verkäufer nachweisen, dass Sie am Schaden Schuld sind.

Garantien

Abseits der gesetzliche vorgeschriebenen Gewährleistung bieten manche Hersteller zusätzliche Garantien an. So gibt es optionale Verlängerungen der Gewährleistung auf drei oder fünf Jahre. Oder der Hersteller garantiert, dass das Handy Spritzwasser verträgt oder gar wasserdicht ist. Diese Garantien sind ein freiwilliges Angebot des Herstellers und Schränken die gesetzliche Gewährleistung in keiner Weise ein.

Abbildung 2: Die Hersteller machen es dem Käufer durch solche Bleiwüsten möglichst schwer, die Garantiebestimmungen zu lesen.
Abbildung 2: Die Hersteller machen es dem Käufer durch solche Bleiwüsten möglichst schwer, die Garantiebestimmungen zu lesen.

Für diese Garantien geben die Hersteller durchaus auch immer wieder verschiedene Fristen an. So beschränkt eigentlich jeder Handy-Produzent seine Garantie auf Verschleißteile wie Akkus oder Kopfhörer auf nur sechs Monate [2]. Dadurch entsteht auch oft der Glauben, dass Sie auf Akkus kein Recht auf Gewährleistung hätten. Ganz egal was der Hersteller in seinen eigenen Bestimmungen schreibt: Verfügt der Akku nach weniger als zwei Jahren nur noch über einen Bruchteil seiner ursprünglichen Kapazität, dann haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Was der Hersteller in seinen Garantiebestimmungen dazu schreibt, ist absolut nebensächlich.

Abbildung 3: Die Installation eines Custom-ROMs alleine beeinträchtigt die Gewährleistung in keinem Fall.
Abbildung 3: Die Installation eines Custom-ROMs alleine beeinträchtigt die Gewährleistung in keinem Fall.

Viele Hersteller – wie zum Beispiel auch Motorola – behaupten [3] zudem auf ihren Webseiten und Garantieschreiben, dass durch das Rooten oder Einspielen eines Custom-Roms die Garantie verloren geht. Die Behauptung ist durchaus rechtlich korrekt, aber wiederum nur zum Teil richtig. Die Aussage bezieht sich lediglich auf die freiwillige Herstellergarantie, aber nicht auf die gesetzliche Gewährleistung über den zweijährigen Zeitraum nach dem Kauf.

Rooten und Custom-ROMs

Wenn Sie also Ihr Handy rooten, einen alternativen Kernel oder gar eine neue Aftermarket-Firmware einspielen, dann verlieren Sie zwar Ihre Ansprüche auf die freiwilligen Garantien des Herstellers, nicht aber Ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.

Abbildung 4: Ein modifizierter Lockscreen wird im Schadensfall die Gewährleistungsansprüche nicht beeinträchtigen.
Abbildung 4: Ein modifizierter Lockscreen wird im Schadensfall die Gewährleistungsansprüche nicht beeinträchtigen.
Abbildung 5: Das Übertakten der Handy-Prozessors ist schon mit mehr Vorsicht zu genießen.
Abbildung 5: Das Übertakten der Handy-Prozessors ist schon mit mehr Vorsicht zu genießen.

Tritt ein Fehler am Android-Handy oder -Tablet auf, dann müssen Sie sich im Normalfall keine Sorgen machen, dass Sie das Handy gerootet und geflasht haben. Der Verkäufer darf die Gewährleistung nur dann ablehnen, wenn er Ihnen nachweisen kann, dass der Schaden auf das Rooten oder die Custom-Firmware zurückzuführen ist.

Um sicher zu gehen, dass das Problem nicht auf Ihrem Custom-ROM beruht, sollten Sie aber auf jeden Fall die Original-Firmware einspielen – falls es denn noch überhaupt möglich ist. So schließen Sie aus, dass der Fehler an der aktuell installierten Software liegt (zum Beispiel keine Tonausgabe) und den Hersteller eigentlich keine Schuld trifft.

Abbildung 6: Moderne CPUs brennen nicht mehr so schnell durch, doch hier drohen reale Schäden.
Abbildung 6: Moderne CPUs brennen nicht mehr so schnell durch, doch hier drohen reale Schäden.

Ein Freibrief zum Rooten ist dieser Beitrag dennoch nicht. Schäden am Handy lassen sich sehr wohl auch durch Software hervorrufen. So können die Lautsprecher des Handys zu Bruch gehen, weil das Custom-ROM die Beschränkung der Lautstärke aufhebt. Oder die Blitzlicht-LED versagt, weil Sie die Leuchte im Dauerbetrieb als extra helle Taschenlampe missbrauchen, dann kann der Verkäufer die Gewährleistung durchaus auch erfolgreich ablehnen.

Ebenso können Sie sich nicht auf die Gewährleistung berufen, wenn beim Einspielen eines Custom-ROMs etwas schief geht und Sie das Handy in einen nutzlosen Briefbeschwerer verwandeln, der sich nicht mehr booten lässt. Das „gebrickte“ Handy ist eindeutig Ihre Schuld, von daher sind die auch von uns immer wieder zitierten Warnungen durchaus berechtigt.

Marcel Hilzinger
Marcel Hilzinger
Ich bin Marcel und Gründer von Android User. Unsere Webseite existiert nun bereits seit dem Jahr 2011. Hier findest du eine Vielzahl von Artikeln rund um das Thema Android.

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