23. September 2023
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iPad-Geschmacksmuster — eventuell schon bald für ungültig erklärt?

Gestern fand vor dem OLG Düsseldorf eine erste Verhandlung in Sachen Apple gegen Samsung statt. Apple ließ ja per einstweilige Verfügung Samsung den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 und weiterer Geräte in Deutschland verbieten. Dagegen hat sich Samsung zur Wehr gesetzt und wird vermutlich mehr Erfolg haben, als Apple lieb ist.

Das von Apple 2004 eingereichte Geschmacksmuster auf ein flaches Tablet mit abgerundeten Ecken könnte schon bald annuliert werden, wie allaboutsamsung.de berichtet. Demnach brachte Samsungs Anwälte gestern gleich ein paar weitere Beispiele zu Prior Art, also Geräten, die dem Design des Geschmacksmuster von Apple entsprechen, aber schon früher auf dem Markt waren. Dazu gehört unter anderem ein digitaler Bilderrahmen und das sogenannte Ursulin-Geschmacksmuster mit der Nummer 40301867-0001, das bereits vor Apples eingetragen wurde (die Anmeldung erfolgte am 3. März 2003) und somit ein klarer Fall von Prior Art darstellt.

Dieses Geschmacksmuster wurde bereits vor Apples Antrag eingereicht und stellt somit Prior Art dar.
Dieses Geschmacksmuster wurde bereits vor Apples Antrag eingereicht und stellt somit Prior Art dar.

Der Richter hat zudem mehrfach angedeutet, dass Apple kein alleiniges Recht darauf hat, flache Tablets zu bauen und er ließ auch sämtliche 17 vorhandenen Tablets vorführen. Wie erwähnt basieren sämtliche Informationen auf dem Beitrag von allaboutsamsung.de. Wir sind aber zuversichtlich, dass das idiotische Geschmacksmuster von Apple schon bald Geschichte sein wird und wieder jeder Hersteller seine Tablets so bauen kann, wie er es für gut befindet. Ganz vom Tisch ist die Angelegenheit dann aber immer noch nicht, da Apple Samsung ja auch vorwirft, mit dem Galaxy Tab quasi das iPad kopiert zu haben. Erklärt das Gericht also das Geschmacksmuster für ungültig, findet aber, dass das Galaxy Tablet 10.1 dem iPad zu sehr gleicht, dann können zwar alle anderen Tablet-Hersteller aufatmen, aber nicht Samsung. Gewinnt jedoch Samsung das Duell in beiden Punkten (weder das Geschmacksmuster verletzt, noch das iPad kopiert), dann wird die Firma Apple für den verursachten Schaden zur Kasse bitten, und das dürfte nicht ganz billig werden für Cupertiono.

Zu einem defintiven Entscheid wird es dieses Jahr ziemlich sicher nicht mehr kommen, morgen steht allerdings noch die Verhandlung zum neuen Galaxy Tab 10.1N an, gegen das Apple ebenfalls ein Verkaufsverbot durchsetzen will.

Marcel Hilzinger
Marcel Hilzinger
Ich bin Marcel und Gründer von Android User. Unsere Webseite existiert nun bereits seit dem Jahr 2011. Hier findest du eine Vielzahl von Artikeln rund um das Thema Android.

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