1. Oktober 2023
StartMagazinGrenzwertige Apps im Google Play Store

Grenzwertige Apps im Google Play Store

Trotz aller Bemühungen seitens Google, den Play Store vor illegalen Inhalten zu schützen, finden sich dennoch immer wieder Apps, die grenzwertig sind, gegen geltendes Recht in manchen Ländern verstoßen oder auch die Google-eigenen Richtlinien des Play Stores ignorieren.

Schon bei Adam und Eva im Paradies waren es die verbotenen Früchte, die besonders lockten. Auch der Google Play Store gibt sich bisweilen paradiesisch, zum Beispiel bei Apps, die Musik im MP3-Format herunterladen. Das ist in vielen Ländern – darunter auch in Deutschland – klar illegal. Die folgenden Apps dürfte es deshalb bei Google Play nicht geben. Einzig in der Schweiz und wenigen EU-Ländern ist der reine Download nicht strafbar (der Upload hingegen überall).

Music Ocean

Die meisten MP3-Downloader machen den Eindruck schnell zusammengeschusteter Apps, ohne viel Schickimicki. So auch Music Ocean [1]. Neben einer Suche bietet die App eine Übersicht der bereits heruntergeladenen Songs sowie den Zugriff auf die bereits auf dem Smartphone angesammelte Musikbibliothek. Auch Playlists sind möglich. Die Suche arbeitet schnell und liefert gute Ergebnisse. Unschön ist, dass die Dateigröße – und damit ein valider Hinweis auf die Qualität der MP3-Datei – nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, sondern nur umständlich über zwei zusätzliche Klicks.

Abbildung 1: Music Ocean: Simple Benuztzeroberfläche, aber gute Suchergebnisse.
Abbildung 1: Music Ocean: Simple Benuztzeroberfläche, aber gute Suchergebnisse.

MP3 Music Download Best

Auch MP3 Music Download [2] bietet auf ähnliche Weise eine Suche und den Zugang zu lokalen MP3-Dateien. Die Suche geht hier etwas gemächlicher zur Sache, bringt aber ebenso brauchbare Ergebnisse zutage. Die Dateigröße wird hier direkt in der Liste der gefundenen Songs angezeigt, was die Auswahl des gewünschten Titels deutlich vereinfacht.

Abbildung 2: MP3 Music Download ist ebenfalls simpel konstruiert, aber schon etwas übersichtlicher.
Abbildung 2: MP3 Music Download ist ebenfalls simpel konstruiert, aber schon etwas übersichtlicher.

MP3 Music Download

Unter fast dem gleichen Namen liefert diese App [3] eine deutlich schickere Oberfläche mit einer hübschen Buttonleiste am unteren Bildschirmrand. Sie bietet komfortablen Zugriff auf die Suche, Songs, Interpreten, Alben, Playlists und die heruntergeladenen Dateien. Am oberen Rand des Screens wartet ein Eingabefeld bereits auf die Suchbegriffe. Allerdings sind die Suchergebnisse weniger berauschend. Häufig präsentiert die App nur Teile von Liedern. Die Suche nach „Rio Reiser“ etwa befördert fast ausschließlich 0,46 MB große Songschnipsel ans Tageslicht.

Abbildung 3: MP3 Music Download bietet eine schicke Oberfläche, aber nicht immer optimale Ergebnisse.
Abbildung 3: MP3 Music Download bietet eine schicke Oberfläche, aber nicht immer optimale Ergebnisse.

4shared Music

Mit 4shared Music [4] geht ein etwas anderes Konzept an den Start. 4shared ist eigentlich ein Filesharing-Netzwerk. Neben der Music-App gibt es auch 4shared Apps, die sich für jegliche andere Dateiarten anbieten. Im Gegensatz zu sonstigen MP3-Downloadern stellt diese App nur Dateien bereit, die andere User bereitgestellt haben. Hier lassen sich also Songs nicht nur herunter-, sondern auch hochladen. Damit machen Sie sich strafbar, falls Sie nicht die Rechte an der Musik besitzen.

Abbildung 4: 4shared Music ist ein Filesharing-Dienst für Musik. Nutzer können nicht nur downloaden, sondern selbst auch Musik bereitstellen.
Abbildung 4: 4shared Music ist ein Filesharing-Dienst für Musik. Nutzer können nicht nur downloaden, sondern selbst auch Musik bereitstellen.

Nicht nur Musikfans stoßen bei der Nutzung vermeintlich legaler Apps bisweilen an die Grenzen der Legalität. Nicht alles, was praktisch ist, ist auch legal, wie die folgenden Beispiele zeigen.

Blitzer.de

Ausgerechnet ein Paradebeispiel für das, was mit GPS-fähigen Smartphones und einer großen Community möglich ist, darf in Deutschland eigentlich nicht genutzt werden: Die Blitzer.de App [5] warnt vor mobilen und stationären Radarfallen. Einmal aktiviert, schlägt die App Alarm, wenn Sie sich mit Ihrem Auto einer Geschwindigkeitskontrolle nähern. Dabei hält die App außerdem auch Ihre eigene Geschwindigkeit im Blick. Prima Sache, funktioniert in der Praxis einwandfrei – die Nutzung ist aber illegal in Deutschland. Zumindest noch. Denn der Gesetzgeber beabsichtigt, diese Regelung irgendwann in Zukunft zu lockern. Bis dahin ist Vorsicht geboten.

Abbildung 5: Blitzer.de warnt frühzeitig vor Blitzampeln und Geschwindigkeitskontrollen.
Abbildung 5: Blitzer.de warnt frühzeitig vor Blitzampeln und Geschwindigkeitskontrollen.
Abbildung 6: Die Benutzerführung ist simpel, die Nutzung in Deutschland jedoch nicht erlaubt.
Abbildung 6: Die Benutzerführung ist simpel, die Nutzung in Deutschland jedoch nicht erlaubt.

Call Recorder

Telefongespräche aufzuzeichnen ist nicht nur bei Stalkern bisweilen verlockend. Apps wie Call Recorder [6] kümmern sich automatisch darum. Sie aktivieren einfach nur die App und sämtliche Telefonate werden künftig aufgezeichnet und können später über einen Musikplayer immer wieder abgespielt werden. Sowas praktisch kann doch nicht illegal sein!? Ist es aber. Telefongespräche dürfen ohne die explizite Zustimmung des Gesprächspartners nicht aufgezeichnet werden. Apps wie Call Recorder starten die Aufnahme jedoch sofort nach Zustandekommen der Verbindung. Und dann ist bereits für die Zustimmung zur Aufzeichnung zu spät?

Abbildung 7: Simpel und funktional: Call Recorder zeichnet jedes Telefongespräch auf.
Abbildung 7: Simpel und funktional: Call Recorder zeichnet jedes Telefongespräch auf.
Abbildung 8: Jedes Gespräch lässt sich später jederzeit nochmals anhören.
Abbildung 8: Jedes Gespräch lässt sich später jederzeit nochmals anhören.

Daily Roads Voyager

Ähnlich gelagert ist die Videoaufzeichnung anderer Menschen oder ihrer Fahrzeuge, ohne deren Zustimmung. Was in Russland gang und gäbe ist und uns atemberaubende Bilder des Meteoriteneinschlags im Januar lieferte, ist in Deutschland so nicht gestattet: Eine dauerhaft laufende Videokamera hinter der Windschutzscheibe des eigenen Autos. DailyRoads Voyager [7] ist eine App, die genau dies auf dem Android Smartphone ermöglicht. Was für die Rekonstruktion eines Unfalles später hilfreich sein könnte, verletzt jedoch das Persönlichkeitsrecht anderer Menschen. Insofern sind diese Videos im Zweifelsfalle nicht nur vor Gericht ohne Belang, sondern können auch zu empfindlichen Strafen führen.

Abbildung 9: In Deutschland verboten: Daily Roads Voyager ermöglicht die Videoaufzeichnung aus dem fahrenden Auto heraus.
Abbildung 9: In Deutschland verboten: Daily Roads Voyager ermöglicht die Videoaufzeichnung aus dem fahrenden Auto heraus.
Abbildung 10: Die App erlaubt vielfältige Einstellungsmöglichkeiten, zum Beispiel hinsichtlich der Videoqualität.
Abbildung 10: Die App erlaubt vielfältige Einstellungsmöglichkeiten, zum Beispiel hinsichtlich der Videoqualität.

Pirate Bay Browser

Bei einem Filesharing-Dienst wie Pirate Bay wird die Gesetzeslage schon nachvollziehbarer. Wo im großen Stil kostenpflichtige Software unentgeltlich verteilt und getauscht wird, liegt auf der Hand, dass dies nicht gesetzeskonform sein kann. Pirate Bay Browser [8] ist der App gewordene Zugang zu einer der größten Filesharing-Plattformen. Zwar liegt dort auch viel legales herum, aber mutmaßlich sind es eher die gecrackten Softwareprodukte, die den besonderen Reiz dieser Plattformen ausmachen. Hier ist nicht nur aus Gründen der Illegalität Vorsicht geboten. Dienste wie dieser sind außerdem auch Quell unzähliger Viren und sonstiger Schadsoftware.

Abbildung 11: Software, komplette Blockbuster-Filme? Pirate Bay ist ein riesiger Filesharing-Dienst und lockt mit verbotenen Früchten.
Abbildung 11: Software, komplette Blockbuster-Filme? Pirate Bay ist ein riesiger Filesharing-Dienst und lockt mit verbotenen Früchten.

Logo Quiz

Apps wie Logo Quiz [9] sorgen für kurzweilige Unterhaltung und sind für Nutzer auch recht unkritisch. Hier begeben sich vielmehr die Entwickler in einen Grenzbereich der Legalität. Denn Firmenlogos sind in aller Regel geschützte Bild- und/oder Wortmarken, die ohne Erlaubnis der Markeninhaber nicht genutzt werden dürfen. Wer sich also als Entwickler einer solchen App mit Hunderten von Original-Logos schmückt und womöglich noch kommerzielle Absichten – etwa durch Werbung in der App – verfolgt, sollte sich bei jedem einzelnen Markeninhaber vorher die schriftliche Genehmigung einholen. In der Praxis bei der Vielzahl der Logos vermutlich kaum durchführbar?

Abbildung 12: Kurzweilige Unterhaltung mit dem Logo Quiz. Ob wohl alle Markeninhaber ihre Erlaubnis erteilt haben?
Abbildung 12: Kurzweilige Unterhaltung mit dem Logo Quiz. Ob wohl alle Markeninhaber ihre Erlaubnis erteilt haben?

Easy App Toolbox

Die Google Richtlinien zur Nutzung des Play Stores sowie die Regelungen für Entwickler, die ihre Apps im Play Store anbieten, sind eigentlich eindeutig. Sie erlauben beispielsweise nicht, Apps ohne Zustimmung des jeweiligen Entwicklers zu verändern oder weiterzugeben. Dennoch finden sich im Play Store Apps wie Easy App Toolbox. Damit können Sie installierte Apps per E-Mail, Bluetooth oder einen Cloud-Dienst mit anderen Teilen, also weitergeben. Was zu privaten Backup-Zwecken zweifelsfrei nützlich erscheint, öffnet jedoch auch Türen zum Missbrauch.

Abbildung 13: Easy App Tool Box überzeugt durch umfangreiche Backup-Funktionen.
Abbildung 13: Easy App Tool Box überzeugt durch umfangreiche Backup-Funktionen.
Abbildung 14: Das Teilen von Apps verstößt jedoch gegen die Google Play Store Richtlinien.
Abbildung 14: Das Teilen von Apps verstößt jedoch gegen die Google Play Store Richtlinien.

Fazit

Nicht jede Frucht, die das Buffet im Play Store so schmackhaft anbietet, kann auch risikolos verzehrt werden. Auf vielfältige Weise können Nutzer oder Autoren der Apps mit geltenden Gesetzen in Konflikt geraten. Was in dem einen Land erlaubt ist, kann in einem anderen bereits strafbar sein. Hier ist Vorsicht die sprichwörtliche Mutter der Porzellankiste. Also Augen auf und im Zweifelsfalle lieber die besonders lockenden Früchte meiden – sie könnten einen bitteren Beigeschmack haben.

Marcel Hilzinger
Marcel Hilzinger
Ich bin Marcel und Gründer von Android User. Unsere Webseite existiert nun bereits seit dem Jahr 2011. Hier findest du eine Vielzahl von Artikeln rund um das Thema Android.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

EMPFEHLUNGEN DER REDAKTION

MAGAZIN

APPS & SPIELE