Am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg muss die Frage geklärt werden, ob Google seinen E-Mail-Dienst GMail bei der Bundesnetzagentur anmelden muss. Nach Meinung der Bundesnetzagentur ist dies nämlich zwingend notwendig.
Die Bundesnetzagentur hatte 2012 vom US-Konzern Google gefordert, GMail nach deutschem Recht als Telekommunikationsdienst anzumelden. Google weigerte sich und unterlag in der ersten Instanz im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Nach Auffassung des OVG muss der EuGH mit Sitz in Luxemburg klären, welche Pflichten Anbieter von Webmails wie GMail haben. Google bietet seinen Kunden keine Internetzugänge an und ist deshalb nach Auffassung der US-Firma nicht an deutsche Telekommunikationsvorgaben gebunden. In der Gesetzgebung und in Richtlinien ist von der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze die Rede. Das OVG will jetzt von den Luxemburger Richtern klären lassen, ob das auch für Webmail-Anbieter gilt.
Das Telekommunikationsgesetz bestimmt, was ein Telekommunikationsdienst ist und was nicht:
”Laut Telekommunikationsgesetz sind Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.”
Während die Bundesnetzagentur sich überrascht darüber zeigte, dass das Verfahren nun vor dem EuGH eröffnet werden soll, wurde die Entscheidung von Google begrüßt. Das Verfahren soll eine klare Rechtslage schaffen, da es weltweit unterschiedliche Regelungen gibt. Die Meldepflicht gibt es nur in Deutschland.
Das Anmeldeformular für Telekommunikationsdienste gibt es seit 2006, wovon über 1000 Firmen bisher Gebrauch gemacht haben. Allerdings entziehen sich aber auch viele internationale Unternehmen der Meldepflicht. Laut Jurist Chris Mögelin von der Bundesnetzagentur “sei das EU-Recht aber nicht eindeutig – Interpretationen in beide Richtungen sind möglich.
Man wird sehen, wie lange die Entscheidung des EuGH dauert. Sollte GMail zu einem Telekommunikationsdienst erklärt werden hätte das weitreichende Folgen für alle Nutzer. Denn das Urteil betrifft dann nicht nur GMail, sondern alle anderen Freemailer in Deutschland und Europa. Bei einem Telekommunikationsdienst müssen strenge Datenschutzbestimmungen erfüllt, aber auch eine Schnittstelle für die Bundesnetzagentur und weitere Behörden geschaffen werden, um diesen die Überwachung sowie einen Zugriff zu ermöglichen. Das hieße das wohl auch E-Mails ganz offiziell mitgelesen werden könnten. Genau das möchte Google aber verhindern.