Ab dem 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Auch WhatsApp muss dafür seine Nutzungsregeln ändern und hebt das Mindestalter für seine Nutzer auf 16 Jahre an. Allerdings will der Messengerdienst diese Altersgrenze nicht kontrollieren.
Bisher war das Mindestalter für WhatsApp-Nutzer auf 13 Jahre festgelegt. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung hebt sich das Mindestalter jedoch auf 16 Jahre an. Neue sowie schon bestehende Nutzer werden demnächst eine Abfrage erhalten, ob sie älter als 16 Jahre sind. Nutzer bis 16 Jahre benötigen die Zustimmung ihrer Eltern zur Datenverarbeitung. WhatsApp wird jedoch das Alter nicht kontrollieren – dieses wird von der EU-DSGVO auch nicht verlangt. Außerhalb Europas will Whatsapp am Mindestalter von 13 Jahren festhalten.
Facebook, der Mutterkonzern von WhatsApp, hat hingegen ein Verfahren entwickelt, um bei Nutzern zwischen 13 und 16 Jahren den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Diese müssen einen Elternteil oder einen anderen Berechtigten namentlich/per E-Mail angeben, der die Erlaubnis für die volle Nutzung von Facebook gibt, beziehungsweise das Profil des unter 16-jährigen Nutzers verifiziert. WhatsApp verzichtet jedoch darauf.
Es wurde allerdings für die Daten der europäischen Nutzer eine Tochterfirma in Irland eingerichtet. Die Daten werden innerhalb der EU lagern, was aber nicht bedeutet das diese ausschließlich innerhalb der EU verarbeitet werden. Weiterhin bleibt es (angeblich) vorerst dabei, dass WhatsApp-Account-Informationen nicht von Facebook zur Personalisierung der Werbung beim Online-Netzwerk genutzt werden.
Zugleich heißt es aber auch: „Wie wir bereits in der Vergangenheit angekündigt haben, möchten wir zukünftig enger mit anderen Facebook-Unternehmen zusammenarbeiten und werden dich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten.“