In der Niederlande hat heute das Gericht von Den Haag über eine Klage von Apple gegen Samsung entschieden, dass das Galaxy Tab 10.1 sich optisch vom iPad genug unterscheidet und deshalb keine Verletzung des Geschmacksmusters vorliegt.
Das aktuelle Urteil erklärt zwar das Geschmacksmuster per se nicht für ungültig, sieht aber genügend Unterschiede zwischen dem iPad 1 und 2 und dem Galaxy Tab 10.1v und der Version 10.1, sodass es keinen Grund gibt, den Import des Galaxy Tab 10.1 zu stoppen. Das Urteil (in Holländisch) listet auch die von Samsung angeführten Beispiele für Prior Art auf:
I. U. S. Patentanmeldung US 2004/0041504 A1 (Ozolins ‚);
II. Die Knight Ridder Tablet;
III. Der HP Compaq TC1000 (der TC1000);
IV. Die kanadische Design Patent 89155 (‚155 Design);
V. Das japanische Design-Nummer 887 388 (‚388 Design);
VI. Das japanische Design mit der Nummer 1142127 (Design 127).
Jetzt darf man gespannt sein, welche Schadenersatzfolgerungen Samsung an Apple stellen wird.