15. Mai 2023
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BGH erlaubt Dashcam-Videos als Beweismittel nach Unfällen

In vielen Autos in Russland oder Amerika sind Dashcams angebracht. Sie zeichnen Unfälle auf und sind in anderen Ländern gar nicht mehr wegzudenken. Auch in Deutschland sind die kleinen Kameras erhältlich. Allerdings war die Nutzung jahrelang eine rechtliche Grauzone. Das Grau wandelt sich nun aber in helles weiß: Der Bundesgerichtshof erlaubt seit heute Dashcam-Videos als Beweismittel nach Unfällen vor Gericht.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verkündete heute morgen, dass Videoaufnahmen, welche mit einer Dashcam erstellt wurden, ab sofort bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Jedoch ist es weiterhin verboten, permanent zu filmen, denn das verstößt gegen das Datenschutzgesetz.

Ein Autofahrer aus Sachsen-Anhalt wollte mit den Unfallaufzeichnungen der Dashcam in einem Gerichtsverfahren seine Unschuld beweisen. Jedoch wollten weder Amts- noch Landgericht in Magdeburg die Aufnahmen als Beweis zulassen. Der Grund: Aus Datenschutzrechtlichen Bestimmungen können Dashcamaufnahmen nicht als Beweis herangezogen werden.

Dieses Urteil wurde nun vom BGH revidiert. Zwar ist das Filmen mit der Dashcam eine Unzulässigkeit, aber, da sich der Unfall im öffentlichen Straßenraum ereignete, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hat, könnten die Dashcam-Aufnahmen als Beweis dienen.

Denn, jeder Teilnehmer im Straßenverkehr setzt sich der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aus. Mit der Dashcam werden also nur diejenigen Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, welche grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.

Außerdem, so entschied das Gericht, muss jeder, der in einen Unfall verwickelt ist sowieso seine Daten aufnehmen lassen – daher ist der Datenschutz in diesem Falle zweitrangig.

Filmt ein Dashcam-Nutzer allerdings Dritte einfach so und stellt diese Filme ins Internet, muss er mit einem Bußgeld rechnen. Selbst dann, wenn dieses Video helfen sollte, einen Verkehrsverstoß des Dritten aufzuklären. Sollte der Gefilmte Anzeige erstatten können außerdem noch Schadensersatz, Anwalts- und Gerichtskosten anfallen.

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