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Ab 1. Juli 2017 kein anonymer Verkauf mehr von Prepaid-Karten

Was beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages schon Normalität ist, greift nun auch auf die Prepaid-SIM-Karten über. Denn als Teil des im vergangenen Sommers verabschiedeten Anti-Terror-Pakets dürfen ab dem 1. Juli 2017 keine Prepaid-SIM-Karten ohne vorherigen doppelten Identitätscheck verkauft werden. Dieser Identitätscheck ist verpflichtend für die Mobilfunkbetreiber.

In Deutschland waren im Jahr 2016 rund 60 Millionen Prepaid-SIM-Karten aktiv. Ab 1. Juli 2017 legt der Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes fest, dass beim Erwerb einer Prepaid-SIM-Karte ein geeignetes Dokument zur Identifikation (Personalausweis) vorgelegt werden muss. Der Anbieter muss die so erhobenen Daten speichern. Außerdem erfassen die Sicherheitsbehörden bei der Aktivierung der Karte, ob der Käufer auch der spätere Nutzer ist.

Durchführung

Sofern der Kunde seine Prepaid-SIM in einem Shop ersteht, bittet ihn der Verkäufer ab 01.07.2017 zur Ausweiskontrolle. Bei einem Online-Kauf oder dem Erwerb einer Prepaid-SIM in einem Supermarkt ist es möglich eine Video-Identifikation über Internet durchzuführen. Dazu wird der Kunde per Video-Anruf mit einem Mitarbeiter des Anbieters verbunden. Über diesen und die Webcam/Kamera erfolgt die Ausweiskontrolle sowie der Abgleich der angegebenen Daten. Als dritte Möglichkeit steht noch das Post-Ident-Verfahren zur Auswahl. Hier geht der Kunde in eine Postfiliale und lässt seine Identität via Ausweiskontrolle von einem Angestellten der Post prüfen.

Welche Daten werden registriert?

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Art des Ausweises
  • Ausweisnummer
  • ausstellende Stelle des Identitätsdokuments

Fazit

Auch wenn es nun mit etwas mehr Aufwand verbunden ist eine Prepaid-SIM-Karte zu erwerben, soll es doch zu unser aller Sicherheit sein. Allerdings sind relativ viele SIM-Karten in Umlauf, welche nicht mehr gebraucht werden, deren Nummern aber immer noch aktiv sind. Somit könnte hier wieder ein neuer Markt für gebrauchte SIM-Karten entstehen. Und im EU-Ausland (Österreich, Tschechien, u.a.) ist der Erwerb immer noch ohne Identitätsprüfung möglich. Das heißt, Karten können dort erworben und hier in Deutschland eingesetzt werden.


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