9. Mai 2023
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Entwickler aufgepasst: Google führt ab 1. Januar 2015 die Steuern zentral ab

Durch eine neue gesetzliche Regelung innerhalb der EU ändert sich die Art und Weise, wie Google und App-Entwickler ab dem 1. Januar 2015 mit der Umsatzsteuer auf App-Verkäufe und In-App-Payments umgehen müssten. Das musst du wissen, um deine Apps jetzt anzupassen!

Ab dem 1. Januar 2015 ist Google dafür verantwortlich, für EU-Kunden die Umsatzsteuer für alle im Google Play Store erworbenen digitalen Inhalte auszuweisen, zu berechnen und abzuführen. Von diesem Datum an muss also nicht mehr der Entwickler für die Einnahmen die Umsatzsteuer bezahlen, sondern Google tut dies als Verkäufer.

In den meisten Ländern der EU zeigt der Play Store bereits jetzt den Brutto-Preis an, den man als Käufer bezahlen muss, für Deuschland und Österreich ändert sich also nicht viel. Ab dem 1. Januar tritt diese Regelung auch für Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Ungarn und Zypern in Kraft. Wenn du als Entwickler in diesen Ländern und allen anderen Ländern der EU Apps verkaufst, dann rechnet Google automatisch den von dir im Google Wallet Merchant Center festgelegten Steuersatz hinzu.

Damit dein App auf die neue Regelung vorbereitet ist, lohnt es sich, einen Blick in die Google Play Developer Console zu werfen. Dort findest du nach der Auswahl einer App unter Preisgestaltung und Vertrieb eine Möglichkeit, die Preise automatisch umzurechnen.

Google wird die Steuerbeträge in allen Ländern, in denen Entwickler für die Abführung der Umsatzsteuer an die zuständige Behörde verantwortlich sind, an den Entwickler weiterleiten und die gewohnte Transaktionsgebühr von 30 % vom Nettopreis des Produkts einbehalten. Die Regelung gilt auch für Entwickler außerhalb der EU, die in der EU Apps verkaufen möchten.

Quelle: Google Play Support via phandroid.com

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