Im August haben wir darüber berichtet, dass Google deine Bewegungen trackt, ob es dir gefällt oder nicht. Nach der Kritik daran hat Google dann die Formulierung zur Deaktivierung des Standortes geändert, um damit die Verbrauerschützer ruhig zu stellen. Allerdings war dies ein Irrglauben, denn nun wollen 7 EU-Länder Beschwerde bei den Datenschutzbehörden einlegen.
Tracking des Standortes ist ein Verstoß gegen die DSGVO
Google sammelt durch Tracking von Beginn an deine Standortdaten. Du hast zwar die Möglichkeit, in deinem Google-Account unter Aktivitäten die Web- und App-Aktivität sowie den Standortverlauf zu deaktivieren, hast dann jedoch das Problem, dass einige Google-Apps nicht mehr richtig funktionieren. Und trotz der Deaktivierung dieser Standortdaten und Webaktivitäten speichern einige Google-Apps automatisch zeitgestempelte Standortdaten ohne Nachfrage. Schon das Öffnen von Google Maps reicht aus, um Google einen Screenshot deiner aktuellen Position zu übermitteln, ungefragt natürlich. Auch durch die Wetter-Updates sowie Suchanfragen weiß Google ungefähr wo du dich befindest, da Breiten- und Längengrade genau bestimmt und gespeichert werden können.
Gegen diese Datensammelwut gehen nun Verbraucherschützer aus sieben EU-Ländern (Norwegen, Niederlande, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden) vor und legen Beschwerde bei den jeweiligen Datenschutzbehörden ein. Denn das ständige Tracking deiner Daten soll gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erwägt ebenfalls eine einstweilige Verfügung.
Die Verbraucherschützer argumentieren: “Standorte können viel über Menschen enthüllen, religiöse Überzeugungen, politische Überzeugungen, den Gesundheitszustand und die sexuelle Orientierung.“
Weiterhin “nutze Google verschiedene Tricks, um sicherzustellen, dass Nutzer die Standort-Ortung angeschaltet ließen, beziehungsweise nicht abschalteten. Die gesammelten Daten würden dann für vielfältige Zwecke genutzt, unter anderem für gezielte Werbung.
Google habe jedoch keinen ausreichenden rechtlichen Grund, diese Daten zu verwenden, und verstoße daher gegen EU-Recht, hieß es von den Verbraucherschützern weiter. Die Zustimmung der Nutzer zur Erfassung und Verarbeitung der Daten werde unter diesen Umständen außerdem nicht freiwillig gegeben.
Google argumentiert daraufhin: “Die Standort-Ortung sei standardmäßig ausgeschaltet, die Nutzer könnten sie zu jeder Zeit an- und abschalten. Wenn sie angeschaltet sei, helfe sie Googles Straßenverkehrseinschätzungen für Pendler; wenn sie abgeschaltet werde, gebe Google Bescheid, weiter Standort-Daten zu sammeln, um die Nutzung zu verbessern. Google werde sich die Beschwerde der Verbraucherschützer vornehmen und schauen, was verbessert werden kann.”
Man darf also gespannt sein, wie sich dieser Zwist weiterentwickelt. Denn bei einem Verstoß gegen die Regeln der DSGVO steht für Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes an.