In einem Boxkampf wären die beiden Kontrahenten schon lange stehend K.o., doch Apple und Samsung haben beide noch Luft sich gegenseitig zu bekämpfen. Die neuste Entscheidung im ewigen Streit der beiden Smartphone-Mächte entschied nun das Düsseldorfer Oberlandesgericht, dass das Galaxy Tab 10.1N zwar weiterhin vertrieben werden darf, das Galaxy Tab 7.7 allerdings muss in den Schubladen bleiben.
Das OLG Düsseldorf hat im Falle des Galaxy Tab 10.1N die landesgerichtliche Entscheidung bestätigt. In dieser hatte das Gericht entschieden, dass das Galaxy Tab 10.1N ausreichend anders gestaltet wurde, so dass das Verkaufsverbot des Galaxy 10.1 nicht auch das extra für den deutschen Markt entworfene 10.1N betrifft.
Beim Galaxy Tab 7.7 obsiegte allerdings Apple, hier sah das Gericht eine Verletzung von Apples Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das beliebte Tablet ahme besonders auf der Rückseite und in der Seitenansicht das iPad unzulässig nach. Das Oberlandesgericht verfügte das Verkaufsverbot über das Galaxy Tab 7.7 nun für die komplette Europäische Union, in Deutschland war das Galaxy Tab 7.7 wegen früherer Urteile ohnehin kaum zu bekommen.
Für den aktuellen Umsatz des Galaxy Tab 7.7 wird das Urteil Samsung kaum Schaden zuführen. Andere Modelle mit ähnlichen Display-Größen sind mit bessere CPU schon günstiger zu bekommen. Doch Samsung wird fürchten, dass das Urteil Auswirken auf zukünftige Modelle haben könnte.