9. Juni 2023
StartAktuellMotorola droht Lieferstopp für Smartphones und Tablets in Deutschland

Motorola droht Lieferstopp für Smartphones und Tablets in Deutschland

Die Mühlen im Streit zwischen Apple und Android-Herstellern drehen sich auch nach der Vorstellung des iPhone5 weiter. Diesmal standen Motorola und Apple in München vor dem Landgericht. Die Verhandlung fand schon vor Wochen statt, doch jetzt erst gibt es die die Entscheidung des Gerichts, sie gießt weiteres Öl ins Feuer des ewigen Rechtsstreits.

Motorola verstößt nach der Ansicht des Gerichts gegen Apples Patente bzgl. des "Rubber-Band-Effekts", also dem Zurückschnappen, wenn man in einer Liste scrollt und das Ende erreicht hat. Gegen eine Zahlung einer Sicherheitsleistung von 25 Millionen Euro darf Apple das Verkaufsverbot durchsetzen. Weitere 10 Millionen werden fällig, wenn Apple möchte dass Motorola alle bereits an Händler ausgelieferten Geräte zurückrufen soll.

Aktuelle Android-Versionen "glühen" nur noch am Ende einer Ansicht.
Aktuelle Android-Versionen "glühen" nur noch am Ende einer Ansicht.

Motorola hat bereits angekündigt gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen. Äußerst fraglich ist die Behauptung von Patent-Blogger und "Berater von Oracle und Microsoft in Patentfragen" Florian Müller, dass Motorola seine Geräte für weitere 10 Millionen Euro zerstören müsse. Provokant formuliert ist auch seine Aussage, dass dieses Unterlassungsurteil die Usability von Android weiter reduzieren würde:

"But the glow does not solve the problem that the rubber-banding patent solves: by the time a user notices the glow, he or she has already instinctively pressed harder because of the impression that the device is not responding. This injunction spells further degradation of the Android user experience."

Ein unverändertes Android, so wie es von Google kommt, nutzt anstelle des Gummibandeffekts ein blaues Aufglühen des Bildschirmrandes, dieser Effekt ist laut Müller nicht ausreichend benutzerfreundlich, da der User nicht erkennen könne, dass er am Ende der Webseite oder Liste wäre. Wir lassen Herrn Müller mal im Glauben, dass dies in der Tat die Usability von Android so stark reduzieren würde.

Android User meint…

In unseren Augen ist das Urteil  ein klares Zeichen an die Hersteller, sich näher am Stock-Android von Google zu orientieren und die Oberfläche nicht zu stark zu verändern. Apple ist aktuell in der Lage, sich immer wieder einzelne Hersteller als Ziele herauspicken zu können und kann es sich ersparen, gegen Google selbst vor Gericht ziehen zu müssen. Zudem zeigt es einmal mehr, wie schädlich Trivialpatente sind, die so eigentlich in Europa gar nicht erteilt werden dürften. Eine Benachrichtigung für das Ende einer Liste existiert in akustischer Form (Piepston) bei Unix-Systemen schon seit Jahrzehnten. Die visuelle Umsetzung dieses Features — egal ob Glühen oder Gummiband — gehört in die Kategorie Slide-to-Unlock und ist deshalb eines Patents nicht würdig.

Via: Guardian, Quelle: Foss Patents

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