Von der Abmahnwelle bei Google Fonts waren relativ viele Webseitenbetreiber betroffen. Google selbst gab ein Statement ab, um die Abmahner in die Schranken zu weisen. Insgesamt handelte es sich bei den Mahnschreiben oftmals um ein und dieselbe Person (z.B. Anwalt Kilian Lenard für seinen Mandanten Martin Ismael). So entstand schnell der Eindruck, dass es sich hierbei um ein Geschäftsmodell handelte. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nun eine Pressemitteilung herausgegeben, denn nach der Abmahnwelle gab es Durchsuchungen.
Durchsuchungen nach Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung
In einem Verfahren gegen einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin sowie dessen Mandanten, einem angeblichen Repräsentanten der „IG Datenschutz“, wurden wegen Verdacht auf versuchten Abmahnbetrug und Erpressung in mindestens 2.418 Fällen Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro vollstreckt.
- Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die auf Ihren Homepages sog. „Google Fonts“ – ein interaktives Verzeichnis mit über 1.400 Schriftarten, die das Schriftbild einer Webseite bestimmen – eingesetzt haben, per Anwaltsschreiben abgemahnt zu haben.
- Zugleich wurde diesen angeboten, ein Zivilverfahren gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von jeweils 170 Euro vermeiden zu können.
- Dass die behaupteten Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht bestanden, soll den Beschuldigten dabei bewusst gewesen sein. Entsprechend sollen sie auch gewusst haben, dass für die Angeschriebenen kein Anlass für einen entsprechenden Vergleich bestand, da sie die angeblichen Forderungen gerichtlich nicht hätten durchsetzen können. Die Androhung eines Gerichtsverfahrens soll daher tatsächlich nur mit dem Ziel erfolgt sein, die Vergleichsbereitschaft zu wecken.
Die Beschuldigten haben mittels einer eigens dafür programmierten Software Webseiten identifiziert, die Google Fonts nutzen. In einem zweiten Schritt und wieder unter Nutzung einer dafür entwickelten Software sollen Sie Websitebesuche durch den beschuldigten 41‑jährigen automatisiert vorgenommen, diese letztlich also fingiert haben.
Die so protokollierten Webseitenbesuche wurden dann als Grundlage für die die Behauptung der datenschutzrechtlichen Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen genutzt, die durch die Annahme des „Vergleichsangebotes“ angeblich hätten abgewendet werden können.
420 Anzeigen von „Abgemahnten“, die letztlich nicht gezahlt haben, liegen der Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen vor. Aus der Auswertung der Kontounterlagen der Beschuldigten ergibt sich indes, dass etwa weitere 2.000 Personen das „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren und in der unzutreffenden Annahme, der behauptete Anspruch bestünde tatsächlich, angenommen und gezahlt haben.
Die Durchsuchungen führten zum Auffinden von Beweismitteln, die nun ausgewertet werden.