Google hat mit dem Family Link eine Möglichkeit geschaffen, die Smartphones von Kindern zu verwalten. Vor zwei Jahren kamen die App Limits dazu, welche es ermöglichen, Apps in ihrer Nutzungszeit zu beschränken. Hier gibt es nun eine Neuerung, welche es Eltern erlaubt, Apps von den Limits auszunehmen.
Google Family Link – Neue Option Apps immer zulassen
Wenn du einem Kind das Smartphone ohne Beschränkungen überlässt wird es zumeist so sein, dass sich der kleine Nutzer fast gar nicht mehr vom Bildschirm losreißen kann. Dafür hat Google im Family Link die Tageslimits eingeführt, welche es den Eltern erlauben, dass Smartphone nach der zuvor gewählten Nutzungszeit zu sperren. Dies geschieht automatisch und wird von einem erbosten Aufschrei des Kindes begleitet. Nach einiger Bettelei des Kindes kann eventuell eine Bonuszeit über das Elterngerät gewährt werden.
In 2019 wurden dann zusätzlich die App-Limits eingeführt. Diese ergänzen dabei die vorhandene Bildschirmsperre und werden darauf angerechnet. Du kannst mit den App-Limits einzelne Apps sperren oder ein Limit festlegen, wie lange dein Kind diese nutzen darf. Bisher waren hier die Optionen
- Kein Limit
- Limit festlegen
- Blockieren
zu finden. Diese wurden nun ergänzt durch die Option „Immer zulassen„. Apps, welche du als „Immer zulassen“ markierst sind auch dann verfügbar, wenn die eingestellte Bildschirmzeit abgelaufen, das Smartphone gesperrt ist.


Weitere Infos dazu gibt es im Family Support Dokument
- Immer erlaubte Apps werden nicht auf die Gerätenutzungsdauer Ihres Kindes angerechnet, sind aber während der Schlafenszeit nicht verfügbar.
Sinnvoll kann die Option zum Beispiel bei Apps sein, welche derzeit für das Homeschooling benötigt werden (MS Teams, Taschenrechner).
Hallo,
Bei uns gibt es die Option „kein Limit “ nicht mehr. Warum ?
Bitte um Hilfe.
Danke
Im letzten Jahr gab es ja eine Umgestaltung mit neuer Oberfläche. Dabei kamen auch die neuen Tageslimits, sodass unter den App-Limits jetzt nur noch Blockieren, Limit festlegen und Immer erlauben zu finden ist.