16. Mai 2023
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Google blockiert unter Android Pie Drittanbieter-Apps zur Aufnahme von Telefonaten

Mit Android Pie warten diverse Neuerungen auf den Nutzer. Unter anderem die Gestensteuerung. Auch soll Android Pie das Smartphone noch nutzerfreundlicher machen und mit der System-App Digital Wellbeing einen Anreiz für den Nutzer bieten, das Gerät öfter einmal aus der Hand zu legen. Eine weitere Änderung kommt für Anbieter von Call-Recording Apps. Diese können unter Android 9 nicht mehr genutzt werden, da Google die Anrufaufzeichnung unterbindet.

Android Pie entzieht den Apps nun nicht nur den Zugriff auf Kamera und Mikrofon, sondern verwehrt auch die Möglichkeit der Anrufaufzeichnung. Google stellte bis Android 6.0 Marshmallow eine API zur Verfügung, welche das Aufnehmen von Telefongesprächen ermöglichte. Über Umwege ließ sich diese API bis Android 8.1 Oreo nutzen, wurde in Android Pie nun aber vollständig unterbunden. Wer weiterhin Apps für die Anrufaufzeichnung nutzen möchte kann dies nur noch mit einem gerooteten Phone tun. Ein Root ist jedoch mit Risiken verbunden, ebenfalls gewähren die Hersteller keine Garantie mehr auf gerootete Geräte. Somit ist die Zielgruppe, welche Apps für Anrufaufzeichnung nutzen können, stark geschrumpft. Die App-Entwickler laufen natürlich Sturm dagegen.

Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass Google selbst an einer ähnlichen Funktion zur Anrufaufnahme arbeitet. So wurde ein Ton in Android Pie implementiert, der den Gesprächspartner darüber informiert, dass der aktuelle Anruf gerade aufgezeichnet wird. Google selbst hat sich noch nicht dazu geäußert, benötigt die Anrufaufnahme jedoch für die neue Duplex-Funktion sowie die Nutzung des Assistant. Die Funktion könnte aber auch für Hersteller vorgesehen sein, welche selbst Record-Apps in ihren Android-Versionen anbieten (Xiaomi).

Der ACR-Entwickler NLL ruft dazu auf sich in den Google-Foren über den fehlenden Support zu beschweren. Allein der Play Store beinhaltet mehr als 200 Apps (mit mehr als 200 Mio. Downloads) mit denen Anrufe aufgezeichnet werden können. Die Apps sind also gefragt.

Rechtlich ist das Aufnehmen von Telefongesprächen eine Grauzone und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt.

Das Aufnehmen von Gesprächen, an denen man selbst beteiligt ist, ist dann erlaubt, wenn auch die andere Person ihre Einwilligung zur Aufnahme gibt. Strafbar wird es erst, wenn das Gespräch ohne Zustimmung der am Gespräch beteiligten Personen veröffentlicht oder auf anderem Wege Dritten zugänglich gemacht wird.

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