EuGH-Urteil: Gebrauchte Software darf verkauft werden, was ist mit Apps?

Der Europäische Gerichtshof hat heute im Verfahren Oracle gegen UsedSoft entschieden, dass eine dauerhaft verkaufte Lizenz vom Käufer wiederverkauft werden darf. Im Konkreten Fall geht es um das deutsche Unternehmen UsedSoft, das gebrauchte Lizenzen aufgekauft und weiterverkauft hat. Android-Usern stellt sich mit diesem Urteil die Frage: Was ist eigentlich mit Apps?

Bislang gibt es im Google Play Store die Möglichkeit Apps an andere Nutzer zu übertragen. Einmal über den Google Play Store gekauft, gibt es nur 15 Minuten lang die Möglichkeit den Kauf der App wieder rückgängig zu machen. Ein durchgespieltes Spiel aber an einen Freund weiterzugeben oder es gar über eine Art Marktplatz für gebrauchte Apps wiederzuveräußern ist bislang nicht möglich.

Seit Jahren wird in den Google-Support-Foren nach Lösungen gesucht, bezahlte Apps weiterzugeben. Ein Grund für den Schritt ist etwa, dass User mit dem Namen Ihres Android-Kontos unzufrieden sind und gerne nach Jahren der Nutzung einen professioneller oder erwachsener klingenden Namen wünschen. Da aber die Apps an den Google-Account geknüpft sind, müsste man immer zwei Accounts im Handy anlegen.

Google äußert sich zu dieser Frage bislang kaum, in der Hilfe findet man nur Informationen , falls eine App bezahlte App gelöscht wurde. Daten von einem Google-Konto zu einem anderen zu übertragen, ist allerdings nur für eine Reihe von Diensten möglich, der Play Store gehört natürlich nicht dazu.

Es stellt sich zudem auch die Frage, was passieren würde, wenn Google den Weiterverkauf von Apps ermöglichen würde. Besonders Spiele-Entwickler würden unter diesen Bedingungen leiden, da viele Käufer ihr durchgespieltes Spiel wieder weitergeben würden. Die Folgen wären vermutlich deutlich höhere Preise für Apps mit "verderblichen" Inhalten, da diese öfters gebraucht weiterverkauft werden.

Quelle: Pressemittleilung

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